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Jeder Kunde erkennt mit der Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Sun Lounge nachfolgend aufgeführte Geschäftsbedingungen an.

Jugendlichen unter 18 Jahren wird die Nutzung der UV-Geräte untersagt.

1. Jeder Kunde erhält bei seinem Erstbesuch das Angebot einer ausführlichen Hauttypenbestimmung sowie eines Besonnungsplans .Grundlage dafür ist die UVSV. Diese beinhaltet die Aufklärung möglicher Risiken der Besonnung. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko.

2. Sun Lounge berechnet keine Mitglieder- oder Aufnahmegebühr, lediglich ein Pfand für die Nutzung der Magnetkarte in Höhe von 5,00 €. Das Pfand wird bei Rückgabe der Magnetkarte erstattet, vorausgesetzt die Karte ist nicht defekt oder beschädigt. Bei Verlust wird das Guthaben auf eine neue Karte übertragen, 5,00 € für die Karte sind vom Kunden zu bezahlen.

3. Die Benutzung der Solarien ist ohne vorherige Reservierung jederzeit während der Öffnungszeiten möglich. Termine werden nicht vergeben.

4. Der Besuch der Sun Lounge geschieht auf eigene Gefahr. Bei bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen, wie z.B. Hauterkrankungen, Augenerkrankungen, Allergien oder Pigmentstörungen sowie Herz- und Kreislaufbeschwerden ist vor dem ersten Sonnenbad ein Arzt zu befragen. Die Augen sind während der Besonnungszeit geschlossen zu halten, zusätzlich ist das Tragen einer Schutzbrille von gesundheitlicher Notwendigkeit, sie kann käuflich im Studio erworben oder kostenfrei ausgeliehen werden. Für gesundheitliche Beeinträchtigung, insbesondere Hautschädigungen, hervorgerufen durch unsachgemäße Nutzung der Solarien übernimmt die Sun Lounge keinerlei Haftung.

5. Make-up oder andere kosmetische Artikel, die nicht speziell für das Sonnenbad unter dem Solarium vorgesehen sind, sind vor dem Sonnenbad zu entfernen. Für eventuelle Beeinträchtigungen der Haut durch ungeeignete Kosmetik oder Pflegemittel übernimmt die Sun Lounge keinerlei Haftung.

6. Kinder unter 14 Jahren, insbesondere Kleinkinder und Säuglinge, sind von den Eltern zu beaufsichtigen. Es besteht Unfallgefahr beim Spielen durch bewegliche Teile an den Geräten, sowie bei Kraftstrom. Bei Nichtbeachtung besteht keine Haftungsverpflichtung durch die Sun Lounge. Eltern haften für ihre Kinder.

7. Kleinkinder, Säuglinge und Tiere dürfen nicht mit in die Kabine genommen werden. Die Sun Lounge haftet nicht bei Zuwiderhandlung.

8. Die Sun Lounge übernimmt keine Haftung für Garderobe, mitgebrachte oder in der Kabine liegengebliebene Gegenstände.

9. Für Schäden, die während der Nutzung des Sonnenstudios, der Kabinen, der Solarien etc. auftreten, wird der Verursacher zur Haftung, bzw. Erstattung herangezogen.

10. Das Solarium darf jeweils nur von einer Person benutzt werden. Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht werden, sind von dem Kunden zu tragen.

11. Gutscheine können nur von der Person eingelöst werden, auf die sie ausgestellt wurden, bzw. an die sie adressiert wurden. Das Gültigkeitsdatum ist begrenzt auf 3 Jahre und auf dem Gutschein ersichtlich. Spätere oder Sammeleinlösungen sind nicht möglich.

12. Käuflich erworbene Gutscheine sind unbegrenzt gültig; wir bitten jedoch aus verwaltungstechnischen Gründen darum, dass sie innerhalb von 3 Jahren eingelöst werden.

13. Bei Umzug, Krankheit etc. ist die Auszahlung des Kartenguthabens nicht möglich. Das Guthaben kann jedoch gewandelt werden, z.B. in Form von Kosmetik, Übertragung auf eine andere Karte/Person oder Geschenkgutscheinen.

14. Jeder Ladendiebstahl wird zur Anzeige gebracht.

15. In den Studios besteht Rauchverbot.

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